x

Schulordnung

1. Angebot

Janowitz – die junge Musikschule erteilt Unterricht in den Fächern Instrumentalunterricht und Musikalische Frühförderung in den Räumen der Musikschule. Die Aufnahme richtet sich nach den in der Schule verfügbaren Plätzen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

2. Unterrichtsstunden/-beiträge

Der Unterricht findet ganzjährig einmal wöchentlich statt, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und Schulferien in Niedersachsen.

Im Falle eines Lockdowns findet Online Coaching statt ohne ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.

Der Unterrichtsbeitrag ist der aktuellen Schulgeldordnung zu entnehmen. Maßstab für das Schulgeld ist das Fach und die Unterrichtseinheit.

Beitragsanpassungen von maximal 5% im laufenden Schuljahr sind keine außerordentlichen Kündigungsgründe.

Zur Zahlung des Beitrags sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

Die Unterrichtsbeiträge sind Jahresbeiträge und beziehen sich auf ein ganzes Schuljahr (01.09. bis 31.08.). Die Unterrichtsstunden verteilen sich durch Feiertage und Schulferien unregelmäßig auf das Schuljahr. Unabhängig davon werden die Entgelte in 12 Teilbeträgen monatlich fällig.

Die Teilbeträge sind jeweils zum 01. eines Monats fällig.

Aus verwaltungstechnischen Gründen können Zahlungen nur per Bankeinzug erfolgen. Die Einzugsermächtigung erlischt mit der Kündigung des Vertrags.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Beiträge wird der fällige Betrag mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen angemahnt (Mahngebühr 5,- Euro).

3. Ermäßigungen

Im Instrumentalunterricht erhält das 2. Kind einer Familie 5 % Geschwisterermäßigung und jedes weitere Kind einer Familie automatisch eine Geschwisterermäßigung von 10 %.

4. Probezeit

Das erste Unterrichtshalbjahr gilt als Probezeit. In diesen 6 Monaten kann mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

Schnupperstunden sind unverbindlich, kostenlos und dauern 20 Minuten.

5. Vertragsdauer/Kündigung

Ordentliche Kündigungstermine sind vierteljährlich der 28.02., 31.05., 31.08. und 30.11. eines jeden Jahres. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail dem Büro der Musikschule vorliegen, andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere 3 Monate.

Für den Abschluss eines Neuvertrages bei vorausgegangener Kündigung wird eine Wartezeit von 6 Monaten auferlegt.

Lehrerwechsel und Vertretungsunterricht, zum Beispiel durch andere Verpflichtungen (Tourneen) oder Krankheit des Lehrers, sind keine außerordentlichen Kündigungsgründe.

6. Leistungen der Schüler

Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Kann der Schüler die Unterrichtsstunde nicht nutzen, so entfällt diese ersatzlos. Eventuelle Verhinderungen seitens des Schülers sind der Lehrkraft spätestens einen Tag im Voraus telefonisch mitzuteilen, sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Der Schüler ist verpflichtet, sich wöchentlich auf den Unterricht vorzubereiten und bei musikalischen Aufführungen seinen Fähigkeiten entsprechend mitzuwirken.

Lehrmittel, die für den Unterricht erforderlich sind (Instrumente, Noten, Notenständer), sind von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Es ist von Vorteil, sich vor dem Kauf von der Lehrkraft beraten zu lassen.

Vernachlässigung des Unterrichtes, ungenügende Leistungen, Vandalismus, ungebührliches Verhalten oder Nichtzahlung des Schulgelds berechtigen die Schulleitung zum sofortigen Ausschluss des Schülers aus der Musikschule.

7. Unterrichtsausfall

Durch Verhinderung des Lehrers ausgefallener Unterricht wird nach Vereinbarung vor- bzw. nachgeholt. Der Lehrer ist lediglich verpflichtet, zwei Ersatztermine anzubieten. Insofern der Schüler keinen dieser Ersatztermine beanspruchen kann, entfällt die Leistungspflicht des Musiklehrers, nicht jedoch die Zahlungspflicht des Schülers. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch denselben Lehrer besteht nicht.

8. Gehörschutz

Die Musikschule übernimmt keine Haftung für Gehörschäden und empfiehlt insbesondere für den Schlagzeugbereich ausdrücklich die Anschaffung und Benutzung eines geeigneten Gehörschutzes. Nähere Informationen dazu sind im Büro erhältlich.

9. Aufsicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraums und endet beim Verlassen desselben.

10. Inkrafttreten/Sonstiges

Diese Schulordnung tritt am 31.03.2023 in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Janowitz - Die junge Musikschule

Unsere Adresse:


Charlottenburger Ring 39

49186 Bad Iburg


> Anfahrtsbeschreibung aufrufen

Kontaktdaten:


Telefon: (05403) 354 55 88

E-Mail: info at musikschule-janowitz punkt de


> Zum Online-Kontaktformular

© Copyright 2024

Musikschule Janowitz


Design: marmorkuchen.net


> Impressum

> AGB